Mimosa Hostilis Wurzelrinde – was sagt das schwedische Recht?

Mimosa hostilis (auch bekannt als Jurema oder Tepezcohuite) ist ein Baum aus Süd- und Mittelamerika, bekannt für seine tannin- und alkaloidreiche Wurzelrinde. Die Rinde hat eine lange Geschichte in der traditionellen Hautpflege und Färbung, aber die Pflanze ist gleichzeitig für ihren natürlichen DMT-Gehalt bekannt.

Was sagen die Gerichte?

Der Oberste Gerichtshof (Högsta domstolen) hat in mehreren Entscheidungen, unter anderem NJA 2018 S. 983, die Frage geprüft, wann Pflanzenteile mit DMT-Gehalt ein Betäubungsmitteldelikt darstellen können. Die Schlussfolgerung lautet, dass das Pflanzenmaterial selbst in seinem natürlichen Zustand nicht als Betäubungsmittel eingestuft ist – es ist legal, Rinde oder Wurzelrinde als solche zu besitzen. Was unter die Betäubungsmittelgesetzgebung fallen kann, ist, wenn das Material zu einer "Zubereitung" verarbeitet wurde, zum Beispiel durch Extraktion oder Aufbrühen zum Zweck des Konsums.

Die Grenze ist nicht eindeutig

Wo genau die Grenze für das liegt, was als Zubereitung gilt, hat sich von Fall zu Fall unterschieden, und die Rechtslage sollte nicht als generelle Freikarte interpretiert werden. Wer sich unsicher ist, sollte eigene Rechtsberatung einholen.

Unsere Haltung

Växtbutiken verkauft Mimosa-Hostilis-Wurzelrinde in ihrem natürlichen, getrockneten Zustand – ganz oder gemahlen für Färbe- und Hautpflegezwecke – ohne Zusatzstoffe. Die Produkte sind gemäß schwedischer und EU-Gesetzgebung nicht als Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel oder für den menschlichen Verzehr bestimmt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information auf Grundlage öffentlicher Rechtsprechung und stellt keine Rechtsberatung dar.